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Geschrieben von Gold-Locke am 28.03.2017, 17:59 Uhr

Hilfe suchend

Hallo,
ich bin Grundschullehrerin in NRW und kann dir sagen, dass dein Sohn durchaus die erste Klasse wiederholen kann.
Ein Kind kann drei Jahre in der Schuleingangsstufe (1. + 2. Klasse) verbleiben, das ist dann jedoch kein offizielles "Sitzenbleiben", da das zusätzliche Jahr nicht auf die Schulpflicht angerechnet wird.
Im Schulgesetz §11 für NRW steht, dass die Schuleingangsphase (also 1. und 2. Klasse) in 1 oder auch in 3 Jahren durchlaufen werden kann.
Ich würde diesbezüglich nochmal das Gespräch mit der Klassenlehrerin und ggf. der Schulleitung suchen. Ebenfalls würde ich eine Entlastung bei den sich ansammelnden (Haus)Aufgaben anstreben. Da ist doch sicher eine Absprache möglich, dass dein Sohn das nicht alles stundenlang zu Hause nacharbeiten muss, was die leistungsstarken, schnellen Kinder schaffen. Differenzierung in Quantität und Qualität sollte an jeder Grundschule stattfinden.

Liebe Grüße und alles Gute, Gold-Locke

 
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