Geschrieben von anja1166 am 11.02.2015, 21:53 Uhr |
hier gibts auch zur Hochzeit nicht automatisch frei...(Beamte Gym NRW)
NRW, SekI/II (Gym), Beamte (für Angestellte gelten andere Regeln):
- tatsächlich frei bei der eigenen Krankheit;)
- Geburt 1 Tag (für die Väter halt)
- Tod von Kindern, Eltern,. Partner 2 Tage
- "kinderkrank" gibt es ab einer gewissen Gehaltsklasse (auf jeden Fall für die Gym-Lehrer) nur bis zu vier Tage pro Kind Sonderurlaub (mit Attest und allem), danach unbezahlte Freistellung möglich
+ natürlich Dienstanordnungen für Extratätigkeiten etwa bei der Bezirksregierung, bei Prüfungen, Gerichtsvorladung, bei außergewöhnlichen Fortbildungen Für "normale" Fortbildungen KANN Sonderurlaub gewährt werden, muss aber nicht, da kommt es dann wieder drauf an, welcher Art und von wem die sind.
Keinen Sonderurlaub gibt es für Umzüge oder auch die eigene Hochzeit!
Für Arzttermine morgens um 8:00 zur Blutabnahme kann man eine Stunde dienstbefreit werden, das liegt aber im Ermessen der Schulleitung.
Überstundenabbau in Form von freien Tagen gibt es nicht, Überstunden werden im folgenden Jahr berücksichtigt bzw. Mehrarbeit oberhalb einer gewissen Grenze wird bezahlt.
Unter der Hand werden manche Sachen aber entspannter geregelt als es das Beamtenrecht vorgibt. Meine eigene Hochzeit fand doch an einem Schultag statt, die Stunden wurden umgelegt/getauscht/vorgearbeitet.
Auch bei "kinderkrank" brauchte ich bislang noch nie ein Attest, ich habe deswegen aber noch nie länger als einen Tag am Stück gefehlt und auch insgesamt waren es in den letzten Jahren höchstens zwei bis drei Tage im Jahr. Eine Kollegin hatte deutlich mehr Pech,ihr Kind hat im KiGa-Alter mehrfach "hier" geschrien und ihr Partner konnte/wollte nicht betreuen. Sie wurde dann zwar freigestellt, aber halt ohne Bezahlung.
sorry .... sollte unten als Kommentar hin...owt
Antwort von anja1166 am 11.02.2015, 21:54 Uhr
...
Re: sorry .... sollte unten als Kommentar hin...owt
Antwort von Tweety2014 am 13.02.2015, 7:03 Uhr
Ich habe grade eine woche genehmigt bekommen für familienurlaub.
ich denke sas von schule zu schule unterschiedlich und wird natürlich auch davon abhängig gemacht wie das kind in der schule ist.
Re: sorry .... sollte unten als Kommentar hin...owt
Antwort von Bajuli am 13.02.2015, 11:42 Uhr
Echt? Du bekommst zusätzlich eine Woche für Familienurlaub???
Warum???
Oder hat dein Kind eine Woche bekommen? Kann ich zwar auch nicht verstehen, aber dann wäre es ja noch was anderes.
Re: sorry .... sollte unten als Kommentar hin...owt
Antwort von Pia-Lotta am 13.02.2015, 14:54 Uhr
Du selbst als Lehrkraft hast freibekommen für einen Familienurlaub???? Oder wie? Das kann ich mir nämlich überhaupt nicht vorstellen...
Re: sorry .... sollte unten als Kommentar hin...owt
Antwort von Gold-Locke am 14.02.2015, 23:42 Uhr
Hallo,
aslo ich bin ebenfalls Lehrerin und kann mir nicht vorstellen, dass man einfach so frei bekommt für einen Familienurlaub ... Mit welcher Begründung denn bitteschön ? Also das wäre für mich als Eltern der betroffenen Schüler auch ein echter Aufreger und geht meiner Meinung nach gar nicht ! Hat das die Schulleitung intern genehmigt oder ist das richtig offiziell ?
Verwunderte Grüße, Gold-Locke
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