Geschrieben von simnik am 07.03.2008, 12:04 Uhr |
Haftpflichtversicherung ???
Hallo zusammen,
sagt mal , wenn mein Sohn beim Spielen im Hort aus Versehen die Kaputze von der Jacke eines Kindes abreisst.....das deckt doch die Haftpflichtversicherung oder ???
Hatte das schon mal einer von euch ??
Simnik
Re: Haftpflichtversicherung ???
Antwort von Ebba am 07.03.2008, 12:35 Uhr
Wie alt ist Dein Sohn?
Liebe Grueße
Ebba
Re: Haftpflichtversicherung ???
Antwort von simnik am 07.03.2008, 12:57 Uhr
er ist 6 jahre alt
Re: Haftpflichtversicherung ???
Antwort von dani_j_j am 07.03.2008, 13:31 Uhr
genau so einen fall hatte ich vor kurzem - bin mit der kaputten Jacke zur Näherin gerannt, hab sie wieder abgeholt und gezahlt und bei nächste GElegenheit dem Mädchen, welches die Jacke an der Kapuze zerissen hatte freundlich erklärt, warum mich das ärgert und dass das passieren kann, man aber in dem Alter langsam lernen sollte pfleglich mit Sachen umzugehen...
Wegen sowas würd ich keine Haftplicht einschalten....
lg
Dani
Re: Haftpflichtversicherung ??? Sorry lang geworden
Antwort von Nathalie B. am 07.03.2008, 15:28 Uhr
Hallo Simone,
An sich kann weder ein Kinder unter 7 Jahren noch seine Eltern für ein Schadensfall zu Verantwortung gezogen werden, denn bis zu diesem Alter sind Kinder nicht zurechnungsfähig. Und solange die Eltern Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, gilt das auch für ältere Kinder (bis 12 Jahren, glaube ich?).
In eurem Fall würde ich eher das selbstübernehmen, solange das Kind kein Dolce&Gabbana-Jacke trägt :-P
Zur Info für wen es interessiert:
Nur bei manchen Tarifen bietet die Verischerung an, den kompletten Schaden zu übernehmen, gegen einen Zusatz-Beitrag (in unserem Fall 150,-).
Das ist natürlich für alle gut, wenn der Schaden z.B. einen Freund oder einen Nachbarn betrifft, denn mit solchen unbezahlten SChadensfälle gehen Freundschaften in die Brüche oder fangen Nachbarskriege an.
Wir hatten so einen Fall: Kai hat ein rennen mit einem Freund gestartet, ich konnte nicht mal sagen stopp, da war er schon in die Stoßstange eines parkenden Autos gelandet...:-(
Das Auto gehörte einer Angestellten des Kindergartens....
Da war ich froh, unseren Ruf retten zu können, wir haben den Zuschlag bezahlt, und der ganze Schaden wurde von der Versicherung bezahlt.
Wir hätten es auch ablehnen können, aber ehrlich gesagt, ich mag naiv sein, aber wenn mir jemand in die Stange fahren würde, würde ich auch froh sein, wenn dieser jemand auch dafür gerade stehen würde. Und dazu hätte ich es doof gefunden, jeden Morgen auf die Angestellte im Kiga zu treffen, und scheinheilig weiter zu grüßen...
LG
Nat
Bei unter 7-jährigen...
Antwort von Pebbie am 07.03.2008, 15:30 Uhr
bezahlt die normale Haftpflicht nicht. Da muss man eine Option haben für nicht deliktfähige Kinder.
Aber davon mal abgesehen...so etwa sgeht doch auf "kleinem Wege", oder ???
LG Ute
Re: Bei unter 7-jährigen...- stimmt so nicht!
Antwort von nicole812 am 07.03.2008, 15:37 Uhr
Es kommt immer auch auf die Versicherungsgesellschaft an.
Unser 5 Jähriger hat vor kurzem einen recht hohen Haftpflichtschaden übernommen.
Ich dachte auch das bei unter 7 Jährigen die Versicherung nicht zahlt.
Ich habe trotzdem die Versicherung angerufen. Die Antwort war: Wozu bräuchten sie denn sonst eine Haftplicht wenn die nicht für Schäden die ihre Familie verursacht aufkommen würde?
Es wurde anstandslos alles gezahlt. Und bei uns ging es um 500.-
Re: Bei unter 7-jährigen...- stimmt so nicht!
Antwort von Pebbie am 07.03.2008, 15:44 Uhr
Hi !
Ich sage ja nicht, das sie keinesfalls zahlt. Bei unserer ist das mit den Deliktunfähigen Kindern drin. Bei der die wir vorher hatten, war es nicht drin. Man sollte sich nur erkundigen, ob so etwas im Vertrag drin steht.
LG Ute
Re: Haftpflichtversicherung ???
Antwort von simnik am 07.03.2008, 16:48 Uhr
das würde ICH ja auch machen.
Nur wenn die Mutter ne neue Jacke will, dann kann das auch die Haftpflicht zahlen.
Dafür ist sie ja da.
Simnik
Re: Haftpflichtversicherung ???
Antwort von Ebba am 07.03.2008, 17:16 Uhr
Da Dein Sohn erst 6 Jahre alt ist, ist er nicht deliktfähig Kind erst mit Vollendung des 7. Lebensjahres. Da Euer Sohn also nicht delktfähig ist muss er auch nicht fuer den von ihm angerichteten Schaden haften, mit der Folge, dass auch die Haftpflichtversicherung hier nicht eintritt, es sei denn, ihr habt eine von manchen Versicherern angebotene Zusatzversicherung abgeschlossen.
Allerdings tritt die Haftpflichtversicherung evtl. ein, wenn ihr als Eltern durch eine Verletzung der Aufsichtspflicht den Schaden verursacht habt. Da ihr aber gar nicht anwesend ward sondern die Aufsicht auf die Hortbetreuer uebertragen hattet kommt auch das wohl eher nicht in Betracht.
Zu Letzt wäre noch zu ueberlegen, ob die Hortbetreuer nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, mit der Folge, dass die Berufshaftpflichtversicherung den Schaden evtl. uebernehmen muesste. Das kann ich natuerlich so nicht beurteilen. Allerdings richtet sich das Maß der zu leistenden Aufsicht neben dem Alter des Kindes auch immer nach den bekannten Eigenschaften des Kindes (bekannter Rabauke, ständiger vom Baumfaller o.ä.), nach der Gefährlichkeit der Situation usw.
Dennoch schadet es nicht, wenn ihr Eurer Haftpflichtversicherung den Schaden meldet. V.a., wenn ihr sie sonst nicht oder nur selten in Anspruch genommen habt uebernimmt sie den Schaden vielleicht aus Kulanz.
IANAL
Liebe Grueße
Ebba
Re: Haftpflichtversicherung ???
Antwort von DianaK am 08.03.2008, 11:25 Uhr
Viele Versicherungen übernehmen Schäden, die durch unter 7 jährige verursacht werden, auf Kulanzbasis. Einfach mal anrufen und nachfragen.
Herzliche Grüsse
Diana