1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von schneggal am 23.01.2007, 7:10 Uhr

Hä?

ja, scheint ein BAyern-alleingang zu sein, jedenfalls hab ich grad nur den Paragraphen für Bayern gefunden:

Bei der Prüfung der Aufnahmevoraussetzungen sowohl für das Gymnasium als auch für die Realschule ist besonders zu beachten, dass bei der im Mai stattfindenden Einschreibung nur Schüler aufgenommen werden dürfen, die am 30. Juni (desselben Jahres) das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 4 Abs. 1 GSO und § 5 Abs. 1 RSO).

Wobei ich finde, ein Wiederholen einer Klasse in der Grundschule ist kein Gegenargument für dei Realschule, Gymi etvl schon, aber bei manchen Platz der Knoten eben einfach erst ein bisserl später und denen ist dann der Weg von vornherein verbaut ?! Vollkommen unnützer Paragraph halt mal wieder !

lg schneggal

 
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