Geschrieben von AndreaL am 02.07.2005, 20:34 Uhr |
Frage zur Schuluntersuchung/Niedersachsen
Hallo Marion,
also - die Sprachuntersuchung wird von der zuständigen Grundschule gemacht. Dabei kann eben eine Sprachstörung festgestellt werden. Da - wie bei Euch - aber schon einiges an Therapie läuft, ist es eher unwahrscheinlich, dass er zum Sprachförderunterricht gehen wird.
Jetzt zu der anderen Sache. Du kannst einen Antrag stellen auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und auch gleichzeitig den Wunsch äußern, dass Dein Sohn auf die Förderschule gehen soll. Am besten wäre es, Du rufst bei der zu Eurem Wohngebiet zugehörigen Sprachheilschule an und erkundigst Dich, wie Du genau vorgehen musst.
Prinzipiell steht der Elternwille in Nds. an allererster Stelle und wenn Du die Einschulung in die Förderschule willst, wird sich dem kaum jemand in den Weg stellen, wenn die Sprachbehinderungen so sind, wie Du es beschreibst. Aber wie gesagt - ruf' in der zuständigen Schule an, die wissen besser Bescheid als die Grundschulen, denen das ganze Überprüfungsverfahren oft ein Rätstel ist. Auf jeden Fall muss bei Deinem Sohn sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden. Wie das im Einzelnen aussieht, kann ich Dir konkret nicht sagen. Ich bin zwar Sonderschullehrerin, aber in einem anderen FAchbereich!
Lieben Gruß
Andrea
- Frage zur Schuluntersuchung/Niedersachsen - IgelMama 02.07.05, 14:04
- Re: Frage zur Schuluntersuchung/Niedersachsen - AndreaL 02.07.05, 20:34
- Danke :-) - IgelMama 04.07.05, 11:32
- Re: Frage zur Schuluntersuchung/Niedersachsen - MamaMalZwei 07.07.05, 9:32
- Re: Frage zur Schuluntersuchung/Niedersachsen - AndreaL 02.07.05, 20:34
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