1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von mozipan am 20.08.2010, 20:42 Uhr

Das steht so aber nicht in deinem Link.

Da steht nur, dass es ab 8 bis 9 Jahren bei normaler Entwicklung auf jeden Fall keine Verletzung der Aufsichtspflich ist. Das heißt nicht, dass es unter diesem Alter automatisch eine Verletzung der Aufsichtspflicht bedeutet, Kinder alleine draußen spielen zu lassen. Alleine zur Schule dürfen sie ja auch laufen. In deinem Link steht es so wie es wirklich ist. Es hängt vom Kind und dessen Fähigkeiten (Entwicklung) und den äußeren Gegebenheiten ab.

Zitat aus deinem Link:

"Wie die Aufsicht zu führen ist, richtet sich nach den persönlichen Eigenschaften des Kindes, den sonstigen Umständen sowie danach, was dem Aufsichtspflichtigen bei vernünftigen Anforderungen zugemutet werden kann. Zu den persönlichen Eigenschaften des Kindes gehören Alter, Entwicklungsstand, Charaktereigenschaften, bisheriges Verhalten und Erfahrung."

Bei uns spielen alle Grundschulkinder alleine draußen (nicht ausschließlich, aber oft), auch die Erstklässler. Wir wohnen aber im 800 Einwohner-Dorf. In einer Großstadt wäre das sicher anders.

Meine Kinder wünden kirre werden, wenn ich die überall hin betüdeln würde. Die wollen alleine raus. Die haben auch die Reife dafür und halten sich an die von mir aufstellten Regeln.

 
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