1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Merle63 am 23.10.2009, 11:06 Uhr

Danke für alle antworten.

Hallo Dhana,

wenn dein Sohn eine auditive Wahrnehmungsstörung hat und diese auch nachgewiesen ist, dann steht ihm eigentlich ein angemessener Nachteilsausgleich zu. Die Frage "was ist angemessen?" ist natürlich nicht genau definiert. Gibt es denn eine Einrichtung, die deinen Sohn hinsichtlich seiner Einschränkung unterstützt oder die Lehrkräfte berät? Darum solltest du dich vielleicht kümmern, und mit professioneller Hilfe versuchen, einen Nachteilsausgleich für deinen Sohn durchzusetzen.

Wie genau dieser Nachteilsausgleich aussieht, kann ich im Fall einer auditiven Wahrnehmungsstörung nicht einschätzen, dafür bin ich keine Fachfrau. Aber ganz sicher gibt es da Möglichkeiten, z.B. Reduzierung von Aufgaben, Zeitzugaben bei Klassenarbeiten, modifizierte Arbeitsunterlagen.

Ich rate dir nur, dich professionell unterstützen zu lassen, denn wenn an eurer Schule die Mütter tatsächlich als hysterisch abgestempelt werden - und das kommt leider oft vor - dann stehst du allein dort auf verlorenem Posten.

Zudem hast du noch die Möglichkeit, mit dem Elternvertreter ins Gespräch zu kommen, vielleicht kann dieser vermitteln oder mal eine Umfrage unter allen Eltern starten, um so vielleicht einen Stein ins Rollen zu bringen.

Viel Erfolg dabei.

LG Merle & Co.

 
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