1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Graupapagei3 am 25.05.2007, 12:24 Uhr

@Cassie

Ich sagte bei uns - ich komme aus Brandenburg und da ist es zeitlich benannt.

1. und 2.Klasse 30min, 3.Klasse 45min.

Bei uns gibt es das z.B.

Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb - VVSchulB)
Vom 1. Dezember 1997

(ABl.-MBJS S. 894)


und da heißt es:


5 - Hausaufgaben
(1) Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit im erfor­der­li­chen Umfang. Sie die­nen der Festigung und Ver­tie­fung des im Un­ter­richt Er­arbeite­ten sowie der Vorbereitung auf die Arbeit in den fol­gen­den Un­ter­richts­stun­den. Sie sollen zu selb­ständigem Arbei­ten hinführen und befähi­gen. Sie müssen in ihrem Umfang und Schwie­rigkeitsgrad der Lei­stungs­fähig­keit der Schüle­rinnen und Schüler entsprechen und von die­sen ohne frem­de Hilfe bewältigt werden können. Der zeit­liche Aufwand für die Erledi­gung der Hausauf­gaben bezogen auf den einzelnen Unter­richt­stag soll im Durch­schnitt

in den Jahrgangsstufen 1 und 2 30 Minuten,
in den Jahrgangsstufen 3 und 4 45 Minuten,
in den Jahrgangsstufen 5 und 6 60 Minuten und
in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 90 Minuten
nicht überschreiten. Er ist in der Sekundarstufe II, dem Zweiten Bildungsweg und den Bil­dungs­gängen der Fachschule an keine Richt­werte ge­bun­den, je­doch sol­len die Lehr­kräf­te bei der Fest­legung des Umfangs und des Ter­mins der Erle­digung der Haus­auf­gaben die weiteren Pflich­ten der Schü­le­rinnen und Schüler be­rücksichti­gen. Über Art und Umfang der Hausaufgaben entscheidet die Klas­senkonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz fest­gelegten Grundsät­ze.

(2) Die Erteilung von Hausaufgaben soll nicht erfolgen

zum nächsten Tag an Tagen, an denen Nachmittagsunterricht oder andere schuli­sche Veranstaltungen stattfinden, zu deren Besuch die Schülerinnen und Schüler verpflichtet sind,
von Freitag oder Samstag zu Montag,
von einem Unterrichtstag zum folgenden Unterrichtstag, wenn ein oder mehrere Feiertage oder sonstige unterrichtsfreie Tage dazwischen liegen sowie
über die Ferien.

Na ja und wenn mein Kind da täglich stundenlang sitzen würde, dann würde ich sicher auf die Barrikaden gehen, da die Grundschulverordnung auf die entsprechenden Verwaltungsvorschriften verweist.

Wir haben allerdings diese Probleme nicht, da Marks Lehrerin keinen Sinn in massnhaften Hausaufgaben sieht.

Und jetzt, wo jeden Tag hitzefrei ist, gibt sie fast gar keine auf.

 
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