Geschrieben von angi3 am 26.01.2004, 12:43 Uhr |
Bitte Aufklärung! Schulreform/Einschulung 2005/2006 - NRW
Hallo,
der Gesetzestext zum vorzeitigen Einschlen:
2) Kinder, die nach dem in Absatz 1 genannten Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft der Schulleiter4) Vorzeitig in die Schule aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. (§3 Abs. 3 Schulpflichtgesetz – SchpflG))
Viele Grüße
Angi
- Bitte Aufklärung! Schulreform/Einschulung 2005/2006 - NRW - Brandi 25.01.04, 21:22
- Re: Bitte Aufklärung! Schulreform/Einschulung 2005/2006 - NRW - angi3 26.01.04, 12:36
- Re: Bitte Aufklärung! Schulreform/Einschulung 2005/2006 - NRW - angi3 26.01.04, 12:43
- Re: Bitte Aufklärung! Schulreform/Einschulung 2005/2006 - NRW - Sonja 28.01.04, 14:49
Wie wird das bei euch mit Schwätzern geregelt? mT
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Privatschule,wer hat Erfahrung?Ausserdem Kann Kinder!
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