Geschrieben von KH am 18.01.2004, 19:05 Uhr |
Bisherige Regelung
Beginn der Schulpflicht:
a) regulär: bis 30.6. für alle Kinder
b) auf Antrag: bis 30.9. auf Antrag der Eltern
Vorzeitige Aufnahme: a) "regulär" 1.10. bis 31.12.
b) "vor-vorzeitig": 1.1 bis 30.6. des Folgejahres
Ab Schuljahr 2005/06 soll der Stichtag auf den 30. September verlegt werden, in den Folgejahren jeweils einen Monat später. Ob obige Regelung bleibt, weiß ich noch nicht.
- Schulgängerregelung Kann/ Muß in Bayern - wer weiß da bescheid? - TineS 18.01.04, 18:47
- Bisherige Regelung - KH 18.01.04, 19:05
- Re: Schulgängerregelung Kann/ Muß in Bayern - wer weiß da bescheid? - rubi 19.01.04, 22:00
Schulreform
Mcneill-Ranzen rutscht/wie wird der Ranzen getragen?
Zusammenziehen der Klassen 1 & 2 auch in Rheinland Pfalz geplant??
Waldorfschulen
Wer hat einen Tipp?
Die müssen wohl spinnen,nun heisst es Schulzeug kaufen....
Ärger mit Klassenkameraden
Mich würde mal interresieren....
Seeräubergeburtstag