Re: Berlin- Bescheid vom Schulamt zur Schule Eurer künftigen Erstklässler ?
| DIe Schule im Einzugsgebiet soll es gar nicht sein, Erstwahl ist die Schule des Bruders im Nachbarbezirk und Zweitwahl eine andere ebenfalls nicht im EInzugsgebiet, aber immerhin in unserem Bezirk ; Drittwahl wäre eine Privatschule. Diese ganzen Wahlwünsche habe ich bei der Schule des EInzugsgebietes auch ordnungsgemäß beim erforderlichen Umschulungsantrag angegeben und so wie ich den Umschulungsantrag und auch die Aussage der Erstwahlschule verstanden habe, kommt zuerst ein Schreiben vom Schulamt des Bezirks der Erstwahlschule, ob es da geklappt hat . Schule der Erstwahl hat ausdrücklich nichts mit der Auswahl und Benachrichtigung zu tun, das erledigt das zuständige Schulamt. Ja, ich überlege auch , da mal anzurufen,dann schrecke ich immer davor zurück, weil die bestimmt schon völlig überhäuft werden von Anfragen... |
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