1. Schuljahr - Elternforum

1. Schuljahr - Elternforum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Baby2411 am 30.01.2013, 21:25 Uhr

Augenwischerei!

Habe mir jetzt mal den besagten § im niedersächsischen Schulgesetz durchgelesen:

§ 34
Gesamtkonferenz
(1) In der Gesamtkonferenz wirken die an der Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten in pädagogischen
Angelegenheiten zusammen.
(2) Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Teilkonferenz oder einer Bildungsgangs- oder
Fachgruppe gegeben ist, über
1. das Schulprogramm,
2. die Schulordnung,
3. die Geschäfts- und Wahlordnungen der Konferenzen und Ausschüsse,
4. den Vorschlag der Schule nach § 44 Abs. 3 sowie
5. Grundsätze für
a) Leistungsbewertung und Beurteilung,
b) Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet die Gesamtkonferenz über alle wesentlichen Angelegenheiten der
Schule.


Heißt nichts anderes als folgende Beschreibung die ich im Netz gefunden habe

"...Außerdem die Information über allgemeine Fragen der Zeugniserteilung und der Entwicklung des Leistungsstandes der Klasse, zu denen die Eltern- und Schülervertreter Gelegenheit zur Stellungnahme haben (z.B. Verhältnis schriftlicher zu mündlichen Leistungen, Versetzungsbestimmungen). Hinweis: Probleme einzelner Schüler dürfen nicht auf der Konferenz besprochen werden."


Es geht hier also um allgemeine Dinge: Wie ist der Stand der Klasse, wie sehen die Versetzungsbestimmungen aus, usw.

Leistungsstände einzelner Schüler und sei es nur den Stand der Klasse zu verdeutlichen haben dort absolut nichts zu suchen!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in 1. Schuljahr - Elternforum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.