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Geschrieben von Miolilo am 28.03.2013, 10:23 Uhr

Aufsichtspflicht ?

Es besteht nach Unterrichtsschluss keine Aufsichtspflicht seitens der Schule.
Auch Kinder, die nach Hause gehen, werden an der Klassenzimmertür entlassen und nicht zum Ausgang begleitet.
Einem Erstklässler kann diese Eigenständigkeit abverlangt werden.

Die Frage ist, warum gehen die Kinder nicht sofort nach Unterrichtsschluss eine Etage tiefer?
Das sie das tun sollen, ist ihnen mit Sicherheit bekannt.

Die Lehrer, die den Unterricht zuvor beenden haben jedoch ihrerseits eine Aufsichtspflicht in der Klasse, in der sie anschließend unterrichten.

 
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