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Geschrieben von 2auseinemholz am 28.03.2013, 10:03 Uhr

Aufsichtspflicht ?

Hallo!

Ganz ehrlich, man sollte 1. Klässlern zutrauen, dass sie eine Etage tiefer unbeaufsichtigt in den Hort wackeln. Kinder gehen durch den Straßenverkehr doch auch nach Hause unbeaufsichtigt, auch mal 2 km.
Es sind einfach keine Babies mehr.

Und ja, wahrscheinlich gibt es ein großes Geschrei, wenn was passiert, dass keiner aufgepasst hat, aber wahrscheinlich wird dann die Schule in den Hort-Vertrag reinschreiben, dass es in der Verantwortung der Eltern liegt, dass die Kinder den Hort aufsuchen. Und wenn sich Kinder massiv schlecht benehmen kann die Schule von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Vertrag kündigen.

Bei uns gibt es einen Hort in der Schule und einen im Nachbarkindergarten. Da gibt es keinen Kinderbegleitservice weder vom Hort in die Schule, noch umgekehrt.

LG, 2.

 
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