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Geschrieben von Snaffers am 28.03.2013, 8:58 Uhr

Aufsichtspflicht ?

Die Aufsichtspflicht der Lehrräfte endet mit Unterrichtsschluss.
Man kann die Lehrkräfte also nicht verpflichten die Kinder in den Hort zu bringen, man könnte das aber ansprechen, denn vielleicht kann jemand aus dem Hort alternativ die Kinder holen gehen.

 
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