1. Schuljahr - Elternforum

1. Schuljahr - Elternforum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von like am 25.07.2004, 20:53 Uhr

auch Lehrerwechsel

Bei uns soll nun nach dem 1. Schuljahr auch die Klassenlehrerin gehen und die Klasse von einer anderen - dann 3 Jahre - übernommen werden (Grund: ein Lehrer im neuen Schuljahr zuviel an der Schule wegen nur einer 1. Klasse - Rektor hat sich für das Gehen gerade unserer Lehrerin entschieden). Wir Eltern waren aber alle mehr als zufrieden mit der Lehrerin und bedauern es seeeeehr. Was können wir machen? Noch an den Rektor wenden (glaube nicht, dass er seine Meinung ändern wird)? Oder ans Schulamt? Wer entscheidet letztendlich über die Person des Lehrers, der zu gehen hat? Wie sieht es aus, wenn die Lehrerin eine Schwerbehinderung geltend machen kann und Widerspruch einlegt?

 
7 Antworten:

Re: auch Lehrerwechsel

Antwort von Mariakat am 26.07.2004, 15:54 Uhr

Will denn die Lehrerin bleiben oder will sie lieber gehen? Das waere der erste Punkt den man klaeren sollte. Ansonsten hat der Rektor da nichts zu sagen, sondern nur das Schulamt. Wenn es zuviele Lehrer an der Schule gibt und an einer anderen Schule sitzen die Kinder ohne Lehrer da, dann muss halt einer gehen. Und es trifft den, der die passende Stundenzahlt hat. Was meinst du damit, dass die Lehrerin eine Schwerbehinderung geltend machen kann? Ist sie behindert oder nicht? ODer erst seit kurzem? Wenn sie behindert ist, dann kann unter Umstaenden ja nach Grad der Behinderung die Anzahl der Stundenreduziert werden, aber ob das was mit der Versetzung zu tun hat...ich glaube nicht! Widerspruch einlegen ist grundsaetzlich als Beamter nicht moeglich, wenn es um Versetzung geht...dafuer hat man ja auch einen unkuendbaren Arbeitsplatz.
Mariakat

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: auch Lehrerwechsel

Antwort von like am 26.07.2004, 16:31 Uhr

Die Lehrerin will bleiben. Schwerbehindert - ich weiß nicht genau, warum. Sie hat auf einem Ohr keine volle Hörfähigkeit. Zudem hatte sie einen Dienstunfall - Sehnenabriss - müsste aber eigentlich folgenlos abgeheilt sein bzw. vollends abheilen. Der Rektor hat sich so geäußert, dass er sich so entschieden hätte. Es gibt fast nur 100 %-Lehrer an der Schule - soweit ich weiß, nur eine mit 50 % - und das ist nicht unsere - und manchmal stundenweise Aushilfslehrer - für nur 1 Fach oder so. Vielleicht weiß ich morgen mehr - wir Eltern treffen uns heute abend. Ich glaube halt schon, dass das Schulamt beim Rektor nachfragt, wer denn wohl am besten gehen sollte - oder das sich der Rektor halt ans Schulamt gewendet hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Bei uns muss stets der dienstjüngste gehen, bzw. der der am kürzesten an der Schule ist,

Antwort von KH am 26.07.2004, 17:07 Uhr

außer ein anderer geht freiwillig. Das liegt also nicht im Ermessen des Rektors. Vielleicht ist es anderswo anders.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bei uns muss stets der dienstjüngste gehen, bzw. der der am kürzesten an der Schule ist,

Antwort von like am 26.07.2004, 18:35 Uhr

Ja, daran liegt´s bei uns wohl auch. Find ich als betroffene Mutter natürlich nicht so toll, wenn 3 Lehrer frei werden, weil sie 2. bzw. 4. Klassen abgeben und genau diese Lehrerin gehen muss, die die 1. Klasse hatte und diese eigentlich noch ein Jahr führen sollte.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Bei uns muss stets der dienstjüngste gehen, bzw. der der am kürzesten an der Schule ist,

Antwort von Mariakat am 27.07.2004, 5:22 Uhr

Also, das mit dem Dienstjuengsten ist bei und auch so. Ich glaube nicht, dass der Rektor willkuerlich einen aussucht. Es gibt schon bestimmte Kriterien nach denen er sich halten muss.
Grundsaetzlich gilt im Staatsdienst das der naechste "hoehere" weisungsbefugt ist. D.H. wenn der SChulamtsdirektor etwas entscheidet, dann hat euer Rektor nichts zu melden.
Tut mir natuerlich leid fuer euch.Ich hoffe ihr findet noch eine Loesung.
Gruss Mariakat

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: entscheidend für eine Umsetzung

Antwort von Benedikte am 27.07.2004, 8:54 Uhr

eines Lehrers ist leider nicht, ob man mit ihm zufrieden ist oder nicht. Wenn laut Schülerschlüssel zuviele Lehrer da sind, müssen die wegzuschaffenden anhand " sachlicher" kriterien ausgewählt werden- Fächerkombination, Dienstalter, Stundenschlüssel, soziale Kriterien ( Du kannst keine alleinerziehende Lehreerin ans andere Ende der Stadt schicken etc.).
Zum Thema Schwerbehinderung: das macht Personlamaßnahmen natürlich auch schwerer- aber was hat denn der Personalrat dazu gesagt? Und wie sieht die Lehrerin das selber?
Benedikte

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

So sieht´s jetzt aus...

Antwort von like am 27.07.2004, 11:00 Uhr

Die Lehrerin scheint nun doch bleiben zu dürfen, da an anderen Schulen wohl nur eine Springerin fehlt und sie das aufgrund ihrer Schwerbehinderung nicht machen kann. Hurra!!!! Leider trifft es jetzt halt eine andere an der Schule.....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge in 1. Schuljahr - Elternforum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.