1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Hexhex am 08.09.2012, 11:34 Uhr

Armutszeugnis für den Hort...

Hallo,

Du schreibst mehrfach, dass man im Hort mit dem verhaltensauffälligen Jungen überfordert ist und dort nichts machen kann. Es müsste heißen: nichts machen WILL. Denn natürlich muss ein Hort ein solches Kind nicht behalten. Im Hort an unserer Schule ist auch mal ein aggressiv-verhaltensauffälliger Junge gewesen, über den sich ständig die Eltern der anderen Kinder beschweren mussten, weil er sie schikanierte, bedrohte, schlug und trat. Die Leiterin hat nach einem Jahr und vielen vergeblichen Elterngesprächen dann den Eltern des Jungen gesagt, dass sie ihn ausschließen werde, wenn die Eltern keine Erziehungsberatung (mit Nachweis) wahrnehmen. Die Eltern haben das dann zähneknirschend getan (leider lassen sich ja die Eltern, die es am dringendsten brauchen, nur sehr ungern helfen, weil sie keine Einblicke in ihre schwierigen Familienverhältnisse möchten). Tatsächlich besserte sich das Verhalten des Jungen zumindest so weit, dass er bleiben konnte.

Auch in der früheren Kita meiner Kinder wurde ein (anderer) Junge nach anderthalb Jahren ausgeschlossen, weil sein unsoziales, aggressives Verhalten sich nicht besserte. Begründung: Er war eine Gefahr für sich selbst, weil er nicht auf die Erzieherinnen hörte, zum Beispiel auch nicht bei Ausflügen mit öffentlichen Verkehrsmitteln etc. Vor allem aber, weil es für die anderen Kinder nicht länger zumutbar war, sich von ihm ständig beißen, schlagen oder treten zu lassen. Der Schutz vieler Kinder geht vor vor dem Wohlergehen eines einzelnen. Und wenn dessen Eltern keine Beratung oder Therapie in Anspruch nehmen wollen, sind Erzieherinnen nicht verpflichtet, die Probleme des Elternhauses auszubügeln oder auf dem Rücken aller anderen Hortkinder abzuladen.

Es IST also möglich, auch Konsequenzen bei solchen Kindern zu ergreifen und sie notfalls aus der Betreuung auszuschließen. Dies erlauben auch bestimmte Klauseln in den Betreuungsverträgen, die in vorzeitiges Aufheben des Vertrages in bestimmten Fällen gestatten. Das Problem ist, dass die meisten Erzieherinnen und Leiterinnen schlicht Angst vor den (oft ebenfalls schwierigen) Eltern der verhaltensauffälligen Kinder haben. Sie wagen es nicht, Nägel mit Köpfen zu machen, sondern sitzen diese Kinder aus, bis sie vom Kiga in die Grundschule oder von dort in die weiterführende Schule wechseln. Das ist feige und ängstlich, aber leider sehr häufig.

An Eurer Stelle würde ich es der Hortleitung (oder Rektor der Schule) zumindest sehr schwer machen, weiter in dieser gemütlichen, resignierten Passivität zu bleiben. Ich würde notfalls bis zum Schulamt gehen. Oft passiert erst durch massiven Elterndruck etwas.

LG

 
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